Kein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für Tagesmütter

Eine “Tagesmutter”, die als Tagespflegeperson Kinder in der Kindertagespflege betreut und dafür eine laufende Anerkennungsleistung nach dem Kinder- und Jugendhilferecht erhält, hat nach der Geburt eines eigenen Kindes keinen Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Bei einer solchen Tätigkeit fehlt es mangels Weisungsgebundenheit an der nach dem Mutterschutzgesetz erforderlichen Arbeitnehmereigenschaft, wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.05.2018, Az.: 5 AZR 263/17
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