Gefährlicher Busausstieg: Oberlandesgericht Hamm zur Haftung der Beteiligten beim einem Unfall zwischen Pkw und Fahrgast beim Aussteigen aus einem Bus
Wird der Fahrgast eines Busses beim Ausstieg durch ein den Bus auf der Ausstiegsseite passierendes Kraftfahrzeug verletzt, können alle Beteiligten – Fahrgast, Busfahrer und Fahrer des vorbeifahrenden Kfz – für den Unfall verantwortlich sein. Hierauf wies das Oberlandesgericht Hamm hin und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg. Ein fehlerhaftes Verhalten des Fahrgastes beim Aussteigen schließt demnach auch Haftung des Busfahrers bei einem Unfall nicht aus.
Oberlandesgericht Hamm, Hinweisverfügung vom 28.02.2018, Az.: 11 U 108/17
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