Krankenkasse muss Kosten einer Sterilisation nicht übernehmen
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet ist, die Kosten für eine Sterilisation zu übernehmen. Nach Ansicht des Gerichts muss der Versicherte zunächst weniger invasive und endgültige Empfängnismethoden in Betracht ziehen.
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 04.05.2018, Az.: S 16 KR 113/16
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