Bundesgerichtshof zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfall­haftpflicht­prozess

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Aufnahmen von Minikameras in Fahrzeugen dürfen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Bedenken wegen des Datenschutzes seien im Zweifel nachranging zu bewerten.

Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass man automatisch immer filmen darf. Das permanente Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2018, Az.: VI ZR 233/17

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