Luftverkehrsunternehmen kann bei Verstößen von Fluggästen gegen Visumspflicht Mitverschulden treffen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Luftverkehrsunternehmen im eigenen Interesse dazu angehalten ist, vor dem Abflug in geeigneter Weise zu überprüfen, ob sich die Reisenden im Besitz der notwendigen Dokumente befinden. Kommt es zur Auferlegung eines Bußgeldes wegen eines fehlenden Visums bei einem Reisenden, kann das Luftverkehrsunternehmen für die entstandenen Kosten mithaften.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2018, Az.: X ZR 79/17
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