Feuchtigkeits­schäden in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau sind sanierungspflichtig

Bei gravierenden baulichen Mängeln des Gemeinschafts­eigentums ist eine sofortige Instandsetzung zwingend erforderlich. Der Bundesgerichtshof hat insoweit aktuell entschieden, dass Wohnungs- und Teileigentümer dazu verpflichtet sind, Feuchtigkeits­schäden im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums sanieren zu lassen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2018, Az.: V ZR 203/17
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