VW-Abgasskandal: Klage auf Rückabwicklung eines Neu­wagen­kauf­vertrages erfolglos

Ein Autokäufer, der seinen Autohändler im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal auf Rückabwicklung eines Neu­wagen­kauf­vertrages verklagt hatte, ist auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht hält zwar einen Mangel des Fahrzeuges für gegeben, ist aber der Ansicht, dass die vom Kläger gesetzte Frist zur Nachbesserung zu kurz war. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat daher die Berufung des Klägers gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Ansbach zurückgewiesen.
 
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 24.04.2018, Az.: 6 U 409/17
 
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