Elternteil kann während des freiwilligen sozialen Jahres des Kindes unterhaltspflichtig sein

Während eines freiwilligen sozialen Jahres besteht jedenfalls dann eine Unterhaltspflicht, wenn das Kind bei Beginn minderjährig war und das Freiwilligenjahr auch der Berufsfindung dient. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor, wonach die Orientierungs- und Erprobungsphase während der Berufsfindung gerade bei Minderjährigen die Unterhalts­verpflichtung während des freiwilligen sozialen Jahres rechtfertigt .
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.04.2018, Az.: 2 UF 135/17
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