Nichtbewerbung auf kurz hintereinander unterbreitete Arbeitsangebote löst nur eine Sperrzeit aus

Werden einem Arbeitslosen innerhalb weniger Tage drei Arbeitsangebote unterbreitet und bewirbt er sich nicht, rechtfertigt dies nur eine Sperrzeit bei Arbeitsablehnung. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
 
Bundessozialgericht, Urteil vom 03.05.2018, Az.: B 11 AL 2/17 R
 
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