Mieterin muss wegen jahrelangen Taubenfütterns ausziehen
Weil sie immer wieder dutzende Stadttauben auf ihrem Balkon gefüttert hat, muss eine Tierfreundin aus ihrer Mietwohnung in Bonn ausziehen. Die Fütterung von Stadttauben, so die richterliche Begründung, sei sozial nicht mehr adäquat und für die Nachbarschaft unzumutbar: “Von diesen Tieren gehen Verschmutzungs- und Gesundheitsgefahren aus.” Das Amtsgericht Bonn sah deshalb eine Räumungsklage eines Vermieters als begründet an.
Amtsgericht Bonn, Urteil vom 26.04.2018, Az.: 204 C 204/17
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