Bundesgerichtshof: Kein Anspruch des Vermieters auf schriftliche Zustimmung zur Mieterhöhung bei bereits erfolgter konkludenter Zustimmung
Ein Wohnungsmieter erklärt durch die dreimalige Zahlung der erhöhten Miete konkludent seine Zustimmung zur Mieterhöhung. In diesem Fall steht dem Vermieter kein Anspruch auf Erklärung der Zustimmung in Schriftform zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.01.2018, Az.: VIII ZB 74/16
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