Dynamische Bezugnahmeklausel nicht durch Betriebsvereinbarung änderbar

Eine individualvertraglich vereinbarte Vergütung nach tariflichen Grundsätzen kann durch eine Betriebsvereinbarung nicht zulasten des Arbeitnehmers abgeändert werden. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht mit einer aktuellen Entscheidung klar.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.04.2018, Az.: 4 AZR 119/17

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