Betriebsrente wegen Erwerbsminderung auf Antrag rückwirkend zu gewähren

Eine Betriebsrente wegen Erwerbminderung ist rückwirkend zu gewähren. Eine entgegenstehende Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingen (AVB) einer Pensionskasse, die eine Antragstellung unter Vorlage von Nachweisen verlangt und zugleich die Betriebsrente erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt, ist unwirksam. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hervor. Die Revision gegen das Urteil wurde zugelassen.
 
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2017, Az.: 6 Sa 983/16
 
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