Verkehrsunfall bei Nacht: Halter eines verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs trifft Mithaftung für Unfallfolgen Falschparker erhält lediglich 75 % des Schadens ersetzt
Stößt ein Fahrer mit seinem Auto bei Dunkelheit gegen ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug, haftet auch der Halter des geparkten Pkw für die Unfallfolgen. Er erhält nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main lediglich 75 % des entstandenen Schadens ersetzt.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.03.2018, Az.: 16 U 212/17
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