Polizei-Bewerber darf wegen sexistischen Tattoos abgelehnt werden

Eine Unterarm-Tätowierung, die als sexistisch wahrgenommen werden kann, kann die Ablehnung einer Bewerbung für den Zentralen Objektschutz der Polizei rechtfertigen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und den Eilantrag eines Bewerbers zurückgewiesen, der damit die anderweitige Besetzung einer Stelle beim Zentralen Objektschutz der Berliner Polizei verhindern wollte. Der Polizeipräsident in Berlin hatte den Antragsteller zuvor aufgrund einer Tätowierung an seinem Unterarm abgelehnt, die die Göttin Diana mit entblößten Brüsten zeigt.
Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 03.04.2018, Az.: 58 Ga 4429/18
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