Behinderung des Straßenbahnnetzes wegen Falschgeparkens: Autofahrer muss Kosten für Schienen­ersatz­verkehr durch Taxis übernehmen

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Behinderung des Straßenbahnnetzes zur Übernahme der Kosten für einen Schienen­ersatz­verkehr führen kann.

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.08.2017, Az.: 32 C 3586/16 (72)

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