Behinderung des Straßenbahnnetzes wegen Falschgeparkens: Autofahrer muss Kosten für Schienenersatzverkehr durch Taxis übernehmen
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Behinderung des Straßenbahnnetzes zur Übernahme der Kosten für einen Schienenersatzverkehr führen kann.
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.08.2017, Az.: 32 C 3586/16 (72)
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