Geschäftsführer einer GmbH ist regelmäßig sozial­versicherungs­pflichtig

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH regelmäßig als Beschäftigter der GmbH anzusehen ist und daher der Sozial­versicherungs­pflicht unterliegt. Eine nicht abhängige Beschäftigung liegt demnach nur bei Mehrheits­gesellschaftern vor.
 
Bundessozialgericht, Urteil vom 14.03.2018, Az.: B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R
 
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