Geschäftsführer einer GmbH ist regelmäßig sozialversicherungspflichtig
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH regelmäßig als Beschäftigter der GmbH anzusehen ist und daher der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Eine nicht abhängige Beschäftigung liegt demnach nur bei Mehrheitsgesellschaftern vor.
Bundessozialgericht, Urteil vom 14.03.2018, Az.: B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R
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