Recht des Vermieters zur Eigenbedarfskündigung kann durch Mietvertragsklausel wirksam ausgeschlossen werden
Das Recht des Vermieters zur Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann durch eine Klausel im Mietvertrag wirksam ausgeschlossen werden. Denn ein weitergehender Kündigungsausschluss zugunsten des Mieters ist zulässig. Dies hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden.
Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 11.01.2018, Az.: 22 S 116/17
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