Recht des Vermieters zur Eigen­bedarfs­kündigung kann durch Mietvertragsklausel wirksam ausgeschlossen werden

Das Recht des Vermieters zur Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann durch eine Klausel im Mietvertrag wirksam ausgeschlossen werden. Denn ein weitergehender Kündigungs­ausschluss zugunsten des Mieters ist zulässig. Dies hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden.
 
Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 11.01.2018, Az.: 22 S 116/17
 
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