Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus darf befristet werden

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Befristung der Verlängerung eines Arbeits­verhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus zulässig ist. Der Arbeitnehmer kann nicht geltend machen, dass es sich dabei um einen Missbrauch befristeter Arbeitsverträge handelt.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 28.02.2018, Az.: C-46/17
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