Nach Verkehrsunfall besteht nicht grundsätzlich Anspruch auf Mietwagen
Bei einer geringen Fahrleistung kann das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall nicht erforderlich sein. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm rechtfertigt ein tägliches Fahrbedürfnis von weniger als 20 km am Tag keine Mietwagenkosten von 111 Euro pro Tag. Dem Geschädigten steht in solchen Fällen nur eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.01.2018, Az.: 7 U 46/17
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