Bundesarbeitsgericht: Androhung eines Suizids oder Amoklaufs im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements kann fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen
Droht ein Arbeitnehmer im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ernstlich und im Zustand freier Willensbetätigung ein Suizid oder ein Amoklauf an, um damit eigene Interessen durchsetzen zu wollen, so kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2017, Az.: 2 AZR 47/16
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