Bundesarbeitsgericht: Androhung eines Suizids oder Amoklaufs im Rahmen eines betrieblichen Ein­gliederungs­managements kann fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen

Droht ein Arbeitnehmer im Rahmen eines betrieblichen Ein­gliederungs­managements ernstlich und im Zustand freier Willensbetätigung ein Suizid oder ein Amoklauf an, um damit eigene Interessen durchsetzen zu wollen, so kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2017, Az.: 2 AZR 47/16
 
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