Illegales Autorennen auf dem Kurfürstendamm: Bundesgerichtshof hebt Verurteilung wegen Mordes auf

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Berlin, das zwei Autofahrer wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt hatte, insgesamt aufgehoben. Die Verurteilung wegen Mordes konnte nach Ansicht des Gerichts keinen Bestand haben, weil sie auf einer in mehrfacher Hinsicht rechtsfehlerhaften Grundlage ergangen ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.03.2018, Az.: 4 StR 399/17
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