Führerscheinverlust nach Fahren unter Alkoholeinfluss
Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr wurde ein Azubi zu einer Geldstrafe in Höhe von zwei Monatsgehältern sowie einem Entzug der Fahrerlaubnis verurteilt. Die Sperrfrist für die Neuerteilung wurde auf 6 Monate bestimmt. Eine Blutalkoholkonzentration von 0,96 Promille kann damit zum Entzug der Fahrerlaubnis ausreichen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Amtsgericht München, Urteil vom 10.01.2018, Az.: 912 Cs 436 Js 193403/17
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