Annahmeverzugsvergütung gilt wegen fehlender oder unwirksamer Kündigung des Arbeitsverhältnisses als Neumasseverbindlichkeit
Kündigt der Insolvenzverwalter in einer masseunzulänglichen Insolvenz das Arbeitsverhältnis rechtzeitig, das heißt spätestens zum erstmöglichen Termin nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit, gelten Annahmeverzugsansprüche, die im Fall der Unwirksamkeit der Kündigung für die Zeit nach diesem Termin entstehen, gemäß §§ 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 InsO als Neumasseverbindlichkeiten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.02.2018, Az.: 6 AZR 868/16
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