Bundesgerichtshof verneint Haftung des Vermieters bei Befreiung vom Winterdienst

Ein Vermieter und Grundstückseigentümer, dem die Gemeinde nicht (als Anlieger) die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen hat, ist regelmäßig nicht verpflichtet, auch über die Grundstücksgrenze hinaus Teile des öffentlichen Gehwegs zu räumen und zu streuen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2018, Az.: VIII ZR 255/16
 
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