Leiharbeitnehmer scheitert mit Klage auf Equal Pay
Das Arbeitsgericht Gießen hat die Klage eines Leiharbeitnehmers auf Zahlung von Equal Pay abgewiesen. Die europäische Leiharbeitsrichtlinie lasse Abweichungen vom Equal Pay-Grundsatz durch Tarifvertrag zu. Der von der Richtlinie geforderte Gesamtschutz der Leiharbeitnehmer sei durch § 8 AÜG ausreichend berücksichtigt.
Arbeitsgericht Gießen, Urteil vom 14.02.2018, Az.: 7 Ca 246/17
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