Bundesverwaltungsgericht: Städte dürfen Diesel-Fahrverbote zur Luftreinhaltung verhängen

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat Diesel-Verkehrsverbote ausnahmsweise zulässig erklärt. Das Gericht wies damit die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen erstinstanzliche Gerichts­entscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurück. Allerdings sind nach Auffassung des Gerichts bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 27.02.2018, Az.: BVerwG 7 C 30.17 und BVerwG 7 C 26.16

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