Bundesverwaltungsgericht: Städte dürfen Diesel-Fahrverbote zur Luftreinhaltung verhängen
Das Bundesverwaltungsgericht hat Diesel-Verkehrsverbote ausnahmsweise zulässig erklärt. Das Gericht wies damit die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurück. Allerdings sind nach Auffassung des Gerichts bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 27.02.2018, Az.: BVerwG 7 C 30.17 und BVerwG 7 C 26.16
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