Kein Unfallversicherungsschutz während einer vom Arbeitgeber organisierten Sportveranstaltung
Die Teilnahme an einer vom Arbeitgeber organisierten und finanzierten Sportveranstaltung ist nicht in jedem Fall eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. In dem zu entscheidenden Fall habe es sich um eine rein sportliche Veranstaltung mit Wettkampfcharakter gehandelt, die vor allem volleyballinteressierte Belegschaftsmitglieder ansprechen sollte. Ein Rahmenprogramm, das sich gezielt an die übrigen, nicht sportinteressierten Betriebsangehörigen richtete, sei nicht hinreichend organisiert gewesen.
Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 20.11.2017, Az.:S 32 U 34/14
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