Vater enterbt Sohn: Kind des Enterbten kann dennoch Pflichtteil am Erbe des Großvaters zustehen

Enterbt ein Großvater nur seinen Sohn und vererbt sein Vermögen anderen Erben, kann dem Enkel ein Pflichtteils- und Pflicht­teils­ergänzungs­anspruch zustehen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hagen. Nach Ansicht des Gerichts ist damit ein Enkel als entfernterer Abkömmling des Erblassers pflicht­teils­berechtigt.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 26.10.2017, Az.: 10 U 31/17
 
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