Vater enterbt Sohn: Kind des Enterbten kann dennoch Pflichtteil am Erbe des Großvaters zustehen
Enterbt ein Großvater nur seinen Sohn und vererbt sein Vermögen anderen Erben, kann dem Enkel ein Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hagen. Nach Ansicht des Gerichts ist damit ein Enkel als entfernterer Abkömmling des Erblassers pflichtteilsberechtigt.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 26.10.2017, Az.: 10 U 31/17
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