Radfahrer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz nach Sturz auf schadhaftem Radweg

Das Landgericht Magdeburg hat entschieden, dass ein auf einem schadhaften Radweg gestürzter Fahrradfahrer keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Der schlechte Zustand des Radweges sei bereits von weitem gut erkennbar gewesen.
 
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 01.02.2018, Az.: 10 O 984/17
 
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