Notarielles Testament nichtig: Erblasserin mit fortgeschrittener Alzheimerdemenz ist als testierunfähig anzusehen
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass eine Erblasserin als testierunfähig anzusehen ist, wenn sie aufgrund einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung vom Alzheimertyp nicht mehr in der Lage ist, die Bedeutung und die Tragweite einer erklärten letztwilligen Verfügung einzusehen und nach einer solchen Einsicht zu handeln. Ein in diesem Zustand errichtetes notarielles Testament ist nichtig.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.07.2017, Az.: 10 U 76/16
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