Grundstückseigentümer haften nicht für Schäden durch herabfallende Walnüsse

Hauseigentümer haften nicht für Schäden durch Walnussbäume, die über die Grundstücksgrenze des Nachbarn ragen. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden. Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Haftung für Schäden, die herabfallende Walnüsse an einem Kfz angerichtet hatten.
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.11.2017, Az.: 32 C 365/17 (72), rechtskräftig
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe