Vermieter darf Wohnung nicht eigenmächtig räumen
Wurde einem Mieter der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, darf er sich sofort nach der Entziehung wieder den Besitz an der Wohnung verschaffen. Dies entschied das Amtsgericht München und bestätigte damit eine einstweilige Verfügung, die dem Vermieter anwies dem Mieter wieder Besitz an seiner Wohnung einzuräumen und den ursprünglichen Zustand inklusive der zuvor vorhandenen Möbel wieder herzustellen.
Amtsgericht München, Urteil vom 13.06.2017, Az.: 461 C 9942/17
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