Sturz bei Prüfung der Fahrbahn auf Glätte vor Fahrtantritt zur Arbeit kein Wegeunfall

Prüft ein Arbeitnehmer, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, ob die Fahrbahn glatt ist und verletzt sich auf dem Rückweg zu seinem Auto, liegt darin kein versicherter Arbeitsunfall. Wie das Bundessozialgericht entschieden hat, unterbricht der Arbeitnehmer in einem solchen Fall den Weg zur Arbeit beziehungsweise unternimmt lediglich eine nicht notwendige Vorbereitungshandlung.

Bundessozialgericht, Urteil vom 23.01.2018, Az.: B 2 U 3/16 R

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