Bank darf keine 300 Euro für vorzeitige Kreditrückzahlung verlangen
Eine Bank darf für die vorzeitige und einvernehmliche Rückzahlung eines Immobilienkredits kein Zusatzentgelt berechnen. Eine einvernehmliche Rückzahlung umfasse auch Fälle, in denen der Kreditnehmer das Darlehen wirksam gekündigt habe. Ein gesetzliches Kündigungsrecht stehe dem Kreditnehmer zum Beispiel zu, wenn er die Immobilie verkaufen will oder zum Ende der Zinsbindung zu einer günstigeren Bank wechseln möchte. Ihre Kosten für die Abwicklung des Darlehens dürfe die Bank in diesen Fällen nicht auf den Kunden überwälzen. Sie seien bereits mit den Zinsen für das Darlehen abgegolten.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2017, Az.: 2-10 O 177/17, nicht rechtskräftig
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