Keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und Umzug zum Lebensgefährten

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Aufgabe des Arbeitsplatzes zur erstmaligen Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an einem neuen Wohnort keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen muss. Die Arbeitsaufgabe für Umzug zum Partner dürfe nach Ansicht des Gerichts nicht als versicherungs­widriges Verhalten sanktioniert werden.
 
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.12.2017, Az.: L 7 AL 36/14
 
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