“Vollbremsung aus dem Nichts”: Abruptes Abbremsen und Abbiegen ohne zu Blinken kann zur Mithaftung des Vorausfahrenden führen

Bei einem Auffahrunfall spricht der erste Anschein in der Regel gegen den Auffahrenden. Es liegt nahe, dass er zu schnell, zu unaufmerksam oder ohne den erforderlichen Abstand gefahren ist. Bremst der Vorausfahrende aber abrupt ab, um ohne zu blinken in eine Grundstückseinfahrt abzubiegen, kann ihn ein sogenanntes Mitverschulden treffen.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 26.10.2017, Az.: 1 U 60/17
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