Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter möglich
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Reisende gemäß § 651 a Abs. 5 Satz 2 BGB bei einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % oder bei erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vom Reisevertrag zurücktreten können. Nach Ansicht des Gerichts sei eine nachträgliche Leistungsänderungen nur bei rechtswirksam im Reisevertrag vereinbartem Vorbehalt zulässig.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.01.2018, Az.: X ZR 44/17
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