Sonntagsarbeit bei Amazon rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die der Amazon Fulfillment Germany GmbH in Rheinberg erteilte Bewilligung, Arbeitnehmer an den Adventssonntagen des 13. und 20. Dezember 2015 ausnahmsweise zu beschäftigen, rechtswidrig war und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in ihrem Grundrecht auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit verletzte. Nach Ansicht des Gerichts hätte Amazon durch die Ausgestaltung des Geschäftsmodells dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe in der Vorweihnachtszeit hinreichend Rechnung tragen können.
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2018, Az.:
29 K 8347/15
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