Abmahnung mit Zahlungsfrist schließt Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzugs bis zum erfolglosen Fristablauf aus
Spricht der Vermieter wegen eines Zahlungsverzugs des Mieters eine Abmahnung aus und setzt dabei eine Frist zur Zahlung, so verzichtet er damit auf das Recht zur Kündigung bis zum erfolglosen Ablauf der Frist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Landgericht Berlin, Beschluss vom 26.09.2017, Az.: 67 S 166/17
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe