Heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs rechtfertigt fristlose Kündigung

Nimmt ein Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone ein zwischen Vorgesetzten, Betriebsrat und ihm geführtes Personalgespräch auf, kann eine fristlose Kündigung wirksam sein. Die entsprechende Kündigungsschutzklage war erfolglos. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.
 
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2017, Az.: 6 Sa 137/17
 
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