Unfall mit Motorsäge beim Zerkleinern von Brennholz für Verwandte nicht unfallversichert

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Unfall mit Motorsäge, der sich beim Zerkleinern von Brennholz für Verwandte ereignete, nicht unfallversichert ist. Nach Ansicht des Gerichts stellt eine Gefälligkeitsarbeit für Verwandte keine unter dem Versicherungsschutz stehende Tätigkeit dar.
 
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 27.10.2017, Az.: S 8 U 1443/17
 
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