Fahrzeugbesitzer hat nach nachweislich von Werkstatt korrekt ausgeführter Reparatur keinen Anspruch auf Schadensersatz für Motorschaden

Belegt ein eingeholtes Sachverständigengutachten, dass ein Fahrzeugschaden nicht auf einer mangelhaften Reparatur durch eine Werkstatt beruht, besteht für den Kfz-Eigentümer kein Anspruch auf Schadensersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Landgericht Coburg, Urteil vom 26.07.2017, Az.: 12 O 389/16
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