Ordnungsgeld gegen Kindesmutter wegen Verstößen gegen Umgangsvereinbarung gerechtfertigt
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass gegen eine Kindsmutter dann ein Ordnungsgeld verhängt werden darf, wenn sie das Kind entgegen der Umgangsvereinbarung nicht zum Kindsvater bringt und auch nicht genügend auf das Kind einwirkt, um den Umgang mit dem Vater zu ermöglichen.
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 29.09.2017, Az.: 4 WF 151/17
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