Großeltern steht nicht zwingend Anspruch auf Umgangsrecht mit dem Enkelkind zu

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass Großeltern nur dann ein Umgangsrecht mit dem Enkelkind zusteht, wenn dies dem Wohl des Kindes dient, also seiner Entwicklung förderlich ist.
 
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 23.10.2017, Az.: 3 UF 120/17
 
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