Fehlende Beleuchtung begründet Mithaftung eines vorfahrts­berechtigten Radfahrers wegen Sturzes eines anderen Radfahrers

Fährt ein Radfahrer bei Dunkelheit ohne Licht auf einer Vorfahrtstraße und erschreckt sich dadurch ein aus einer Seitenstraße kommender Radfahrer und stürzt, so haftet der ohne Beleuchtung fahrende Radfahrer für den Sturz mit. Insofern ist zu beachten, dass die Beleuchtungspflicht auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer dient. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
 
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 26.07.2017, Az.:
14 U 208/16
 
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