Verhinderung des Urlaubs durch Arbeitgeber führt nicht zum Verfall von Urlaubsansprüchen
Ein Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, nicht ausgeübte Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub zu übertragen und anzusammeln, wenn der Arbeitgeber ihn nicht in die Lage versetzt, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auszuüben. Ein Arbeitnehmer muss also nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub unbegrenzt übertragen und ansammeln können. Nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Union verbiete es das Unionsrecht, einen Arbeitnehmer dazu zu verpflichten, Urlaub zu nehmen, ehe er feststellen kann, ob er für diesen Urlaub Anspruch auf Bezahlung hat.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 29.11.2017, Az.: C-214/16
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe