Waschküche muss für Mieter ungehindert zugänglich sein

Mietern, die nach Auffassung des Vermieters unangemessenen Gebrauch von Trocken- oder Waschraum gemacht hatten, darf nicht aufgegeben werden, den Schlüssel jeweils bei der Verwaltung zu holen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. Weil die Vermieterin ihre Berufung zurückgenommen hat, ist das Urteil nunmehr rechtskräftig.
 
Amtsgericht München, Urteil vom 12.07.2017, Az.: 452 C 3269/17
 
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