Reiseanbieter darf Trinkgelder auf Kreuzfahrten nicht automatisch vom Bordkonto des Reisenden abbuchen

Ob Reisende auf Kreuzfahrten Trinkgeld bezahlen, bleibt ihnen überlassen. Eine automatische Abbuchung vom Bordkonto des Verbrauchers ist ohne ausdrückliche Erlaubnis unzulässig. Ein Hinweis, dass die Zahlung gekürzt, erhöht oder gestrichen werden kann, reicht nach Ansicht des Landgerichts Koblenz nicht aus.
 
Landgericht Koblenz, Urteil vom 11.09.2017, Az.: 15 O 36/17
 
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