Mit linker Hand eigenhändig verfasstes Testament aufgrund Erkrankung eines Rechtshänders ist wirksam
Ist es einem Rechtshänder aufgrund einer Erkrankung nicht möglich, mit der rechten Hand zu schreiben, so kann er ein eigenhändiges Testament auch mit der linken Hand verfassen. Dieser Umstand sollte aber durch einen Zeugen bestätigt werden können. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 03.08.2017, Az.: 2 Wx 149/17, 2 Wx 169/17
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